Unfallversicherung
Gesetzliche und Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung gleicht sie Gesundheitsschäden aus, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen sowie die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Unternehmer können sich freiwillig versichern, wenn sie nicht schon pflichtversichert sind. Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Religion, Staatsangehörigkeit oder Einkommen.
Sobald sich ein Unfall außerhalb der versicherten Tätigkeit ereignet greift die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht. Daher empfiehlt es sich eine zusätzliche private allgemeine Unfallversicherung abzuschließen, die auch Unfälle in der Freizeit abdeckt.
Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die Invalidität hin, was eine dauerhafte Gesundheitsschädigung ist. Dabei ist es möglich, eine sogenannte "Progression" einzuschließen. Das heißt, dass man für den einen bestimmten Invaliditätsgrad übersteigenden Prozentsatz eine höhere Entschädigung bekommt.
Im Einzelfall sind die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen. Es ist bereits unter 50 EUR im Jahr möglich sich zusätzlich privat mit einer Unfallversicherung abzusichern.
|