Krankenversicherung
Gesetzlich oder Privat?
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz einkommensabhängig, während er in der Privaten Krankenversicherung individuell berechnet wird.
In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dies sind Beamte, Selbständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten sind auch über die Künstlersozialkasse wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert.
Die PKV erhebt im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung dem individuellen Risiko entsprechende Versicherungsprämien, d.h. geschlechts- und altersabhängig, aber auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung. Hat der Antragsteller leichte Vorerkrankungen oder birgt Risikofaktoren wie z.B. Übergewicht oder erhöhter Blutdruck, dann kommt ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss in Betracht, der auf den Kostenverlauf einer Vergleichsgruppe abzielt. Hat der Antragsteller eher schwere oder unberechenbare Vorerkrankungen, für die keine genügend große Vergleichsgruppe existiert, dann wird der Antrag auf private Krankenversicherung in der Regel abgelehnt. Das Einkommen hat auf die Prämie keinen Einfluss.
Die Gesetzliche Krankenversicherung muss jeden Antragssteller aufnehmen, völlig unabhängig von Vorerkrankungen und anderer Risikofaktoren.
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