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Glasversicherung
Scherben bringen Glück!
Eine starker Luftzug, die Tür oder ein Fenster knallt zu und schon ist die Scheibe dahin. Oder eine Vogel donnert mit voller Wucht in die große Wohnzimmerscheibe, die daraufhin kaputt geht. Ideal, wenn man in solchen Fällen auf eine Glasversicherung zurückgreifen kann, die den entstanden Schaden ersetzt.
Gehen die Gebäudescheiben einer gemieteten Wohnung zu Bruch, ist hierfür der Mieter der Wohnung verantwortlich. Eine private Haftpflicht zahlt hier nicht, Glasschäden sind ausgenommen. Auch ein Cerankochfeld oder eine Verglasung von Möbeln kann über eine Glasbruchversicherung versichert werden.
Üblicherweise wird die Glasversicherung im Rahmen der Hausratversicherung bzw. Gebäudeversicherung integriert.
Je nach Einzelfall kann jedoch ein separater Vertrag preiswerter sein.
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