Autoversicherung
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
Die Haftpflichtversicherung für Kfz ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Eine Zulassung ohne eine Haftpflichtversicherung ist nicht möglich.
Nur so ist gewährleistet, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten Ansprüche durchsetzen kann und der Schädiger auch finanziell in der Lage ist, selbst größere Schäden zu bezahlen. Gerade bei Personenschäden ist die Höhe möglicher Entschädigungen schwer einzuschätzen und übersteigt nicht selten die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers.
Die Haftpflichtversicherung deckt also das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen.
Die Teilkaskoversicherung versichert Risiken wie Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und den Zusammenstoss mit Haarwild. Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind versichert, wenn die Naturgewalt den Schaden unmittelbar verursacht hat.
Wenn ein Fahrzeug in eine überschwemmte Straße hineingefahren wurde liegt deshalb kein Überschwemmungsschaden vor, soweit an einem Fahrzeug ein Schaden entsteht.
Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild verursacht werden sind in der Teilkasko versichert. Hingegen Schäden, die durch Federwild verursacht werden, sind nicht versichert. Bei einem Wildunfall müssen Sie sich von der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter eine Wildschadensbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen.
Wichtig zu wissen ist, dass Schäden, die durch Ausweichmanöver gegenüber Kleintieren entstanden sind nicht unter den Teilkaskoschutz fallen. Auch dann nicht, wenn das Ausweichmanöver aus einer Schreckreaktion oder einem ungesteuerten Reflex heraus erfolgte.
Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie frei mit dem Versicherer vereinbaren, auch der komplette Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Je höher die Selbstbeteiligung desto niedriger der zu leistende Beitrag.Dies ist auch bei der Vollkaskoversicherung so.
Die Vollkaskoversicherung erweitert den Risikoschutz der Teilkaskoversicherung um den Bereich Unfall und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, was sich insbesondere für Neuwagen empfiehlt ansonsten im Einzelfall zu prüfen ist.
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